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Hauswartung und Liegenschaftsservice
Ein Hauswartungs-Dienstleister unterstützt die Immobilienverwaltung als auch Eigentümer beim Unterhalt einer Liegenschaft. Das können private, gewerbliche, öffentliche Liegenschaften und Betriebsflächen sein. Die Pflege einer Liegenschaft trägt stark zur Werterhaltung bei. Arbeiten im Garten, an der Haustechnik und in den Mietwohnungen sind im Grunde die Kerntätigkeiten einer Hauswartung. Jede Liegenschaft ist einzigartig somit muss jedes Objekt nach ihren individuellen Anforderungen betreut werden. Der Hausabwart ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Mietern einer Immobilie. Ein Hausabwart trägt eine sehr hohe Verantwortung mit seinen Allrounder-Aufgaben im und am Objekt. Aufträge müssen zuverlässig erledigt werden, Schäden und Störungen werden der Verwaltung umgehen gemeldet, um Einsätze von Handwerkern zu koordinieren. Kleinere Reparaturen übernimmt der Hauswart selbst, für grössere Spezialaufträge werden Fachhandwerker aufgeboten. Bei Reinigungen und Unterhalt, Arbeiten im Garten und Umgebungsarbeiten berücksichtigen Hauswarte immer auch Umweltschutzaspekte und Möglichkeiten des Energieeinsparens.
Dienstleistungen eines Hauswartes können sein:
- Betrieb und Überwachung der Gebäudefunktion / Gebäudetechnik
- Wartungsarbeiten und Reparaturen an Gebäudeausrüstungen / Haustechnikanlagen
- Unterhaltsarbeiten im infrastrukturellen Bereich (Grünpflege, Entsorgung, Rundgänge)
- Reinigung und laufender Unterhalt der Gebäude, Büroreinigung, inkl. Fenster und Fassaden, Garage, Infrastruktur-, Technik- und Lagerräumen sowie der Aussenanlagen des Anwesens
- Areal- und Grünpflege, Gartenarbeiten, Jäten, Schneiden von Hecken und Sträuchern, Winterdienst
- Unterhalt Gartengeräte, Bewässerungsanlage und Rasenroboter
- Verantwortlich für Funktionsüberwachung und Unterhalt Gebäudetechnik, insbesondere Heizung-Lüftung-Klima, Beleuchtung, Pool- und Wassertechnik
- Pikettdienst, Selbstständige Bearbeitung von Aufträgen
- Materialbeschaffung und Objektkontrolle
- Überwachung von Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Kontrolle der Nachunternehmerleistungen
Reinigung und Reparaturen
Der Hauswart kümmert sich um alle Unterhalts- und Hauswartsarbeiten, die in einem Objekt anfallen. Dazu gehört einerseits die Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern, Fensterreinigung an öffentlich zugänglichen Stellen, Aussenanlagen, Kellern, Garagen und allen anderen gemeinsam genutzten Räumen, andererseits die technische Kontrolle von Beleuchtungen, Heizungen, Sanitärinstallationen, Lüftungsanlagen, Garagen etc. Auch anfallende Reparaturarbeiten in den Wohnungen oder an der Liegenschaft können in manchen Fällen direkt von einem Hauswart ausgeführt werden.
Winterdienst
Ein Hauswartungs-Dienstleister sorgt in der kalten Jahreszeit für sichere Gehwege, Parkplätze und Treppen rund um die Liegenschaft, damit die Bewohner und Passanten über den ganzen Tag hinweg unfallfrei auf den Flächen gehen können. Der Hausabwart übernimmt die Schneeräumung und salzt regelmässig die Einfahrten, Gehwege, Treppen und Parkplätze.
Gartenpflege
Die meisten Hausabwarte haben auch einen grünen Daumen und pflegen sämtliche Grünanlagen, die zur Liegenschaft gehören. Dazu gehören Arbeiten wie Bäume schneiden, Bepflanzungen aller Art, Hecken und Sträucher schneiden, Unkraut entfernen, Stein- und Plattenpfade reparieren, Rasen mähen, Rückschnitt von Bäumen und Büschen im Herbst, Laub zusammenkehren und aufsammeln.
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Häufig gestellte Fragen: Hauswartung
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Was kostet ein Hauswart?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten für einen Hauswart sind stark davon abhängig, welche Aufgaben er in welcher Häufigkeit ausführt und welche Arbeiten ausgeübt oder Bereiche dabei bearbeitet werden. Um aber dennoch eine gute Übersicht über die Leistungen sowie die zugehörigen Preise zu erhalten, können Sie über compero.ch individuelle Offerten von professionellen Hauswartungs-Unternehmen anzufordern. Die Offerten können Sie sich, individuell nach Ihren speziellen Anforderungen, gratis und unverbindlich zukommen lassen.
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Welche Tätigkeiten darf ein Hauswart nicht ausführen?
Nicht befugt ist ein Hauswart zum Installieren von Fertigteilen, zu denen beispielsweise Fenstermontage sowie Türeneinbau gehören. Darüber hinaus darf der Hauswart weder Tätigkeiten aus dem Brandschutz noch Holzgewerbe durchführen. Auch die Durchführung von Arbeiten rund um den Bodenbelag sowie die Rohrreinigung als auch die Kanalreinigung ist untersagt. Für Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Reinigung von Spannteppichen oder Arbeiten rund um den Schutz von brandgefährdeten Tankbehältern sowie für das Verlegen von Bodenplatten oder Platten in Nasszellen ist die Meldung in der zuständigen Behörde notwendig, denn dazu muss die Handwerkertätigkeit in der beruflichen Reglementierung eingetragen sein. Möglich ist es jedoch, dass der Hauswart für fachspezifische Tätigkeiten einen Handwerker für die Durchführung aufbietet, der die eidgenössische Fachprüfung für das jeweilige Berufsbild hat und in der beruflichen Reglementierung geführt wird.
Hauswartung Erfahrungsberichte
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