Wie schnell müssen Schäden beim Umzug gemeldet werden?
Wenn es zu Schäden beim Umzugsgut durch das Umzugsunternehmen kommt müssen Sie ein paar Punkte beachten:
- Erkennbare Schäden von aussen an Ihrem Umzugsgut müssen unverzüglich dem Umzugsunternehmen mitgeteilt werden. Unverzüglich heisst in diesem Fall: Am Tag der Ablieferung muss der Schaden gemeldet werden.
- Ist der Schaden nicht direkt von aussen sichtbar, hat man 14 Tage Zeit um den Schaden zu melden.
- Ihre transportierten Gegenstände sollten Sie aber in jedem Fall nach dem Umzug sofort überprüfen.